Eine Entscheidung des OLG Köln hat der BGH zum Anlass genommen, erneut deutlich zu machen, dass die zum „Schockschaden“ entwickelten Grundsätze auch dann anzuwenden sind, wenn das haftungsbegründende Ereignis eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist und kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne. Eine Rechtfertigung dafür, die Ersatzfähigkeit von „Schockschaden“ im Fall ärztlicher Behandlungsfehler weiter einzuschränken als im Fall von Unfallereignissen, bestehe grundsätzlich nicht. Dieser Vortrag beschäftigt sich somit mit dem Begriff des „Schockschadens“, dessen Auswirkungen und dem Schadensersatz nach einem Schockschaden. Zudem werden die besonderen Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche nach einem Schockschaden beleuchtet und kurz zum Unterschied mit dem Hinterbliebenengeld Stellung genommen.
Referent: Frank Haas Datum: 17.09.2021 // 14:15 Uhr