Eine Geldbuße gegen juristische Personen gibt es bereits seit 1949. Die Verbandsgeldbuße des Ordnungswidrigkeitenrechts wurde 1968 geschaffen. Das jetzt vorgelegte Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft führt die Sanktionierung von Unternehmen somit nicht neu ein, sondern stellt sie auf eine neue rechtliche Grundlage und modernisiert sie.
Welche relevanten Änderungen bringt die Gesetzesänderung für die Unternehmensberatung und die Verteidigung von Unternehmen (Kliniken, Medizinproduktehersteller aber auch größere Praxen)? Dies werden wir beleuchten. Ferner widmen wir uns in diesem Vortrag Compliance-Themen sowie internen Untersuchungen.
Referent: Alexander Gruner Datum: 16.09.2021 // 16:45 Uhr