Beschreibung
Tatbestände des Strafgesetzbuchs und Straftatbestände des Nebenstrafrechts sind in verschiedenen Bereichen im Krankenhaus denkbar und erfüllt sowohl durch Tun als auch Unterlassen.
Wurden in der Vergangenheit die meisten Strafverfahren gegen konkret (be-)handelnde oder potenziell handelnde Personen eingeleitet, so steigt seit geraumer Zeit die Anzahl der Verfahren gegen sogenannte patientenferne Personen, zum Beispiel Entscheidungsträger in der Krankenhausverwaltung, auch unabhängig von ohnehin patientenfernen Delikten.
Welche zivil- und strafrechtlich relevanten Verantwortlichkeiten am Krankenhaus sind festzustellen? Inwieweit greifen Grundsätze des Organisationsverschuldens und wie wird mangels eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland, zumindest noch, innerhalb des Strafrechts agiert? Welche Rolle spielt die Garantenpflicht und wann kommt die Sonderverantwortlichkeit zum Tragen?
Alexander S. K. Gruner wird auf diese und weitere Fragen, unter anderem unter Einbezug aktueller Prozessbeispiele wie auch LG- und OLG-Urteile, eingehen.
Referent: Alexander Gruner
Wann: Samstag, 17. Juni 2023
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