Auch aus dem Gesundheitswesen sind Werbung und andere Marketinginstrumente nicht mehr wegzudenken. Sie unterliegen allerdings einer Vielzahl von spezialgesetzlichen Einschränkungen und zugleich der Kontrolle durch das Wettbewerbsrecht.

Diese Veranstaltung gibt eines umfassenden Überblick über den rechtlichen Rahmen wie insbesondere Berufsrecht, HWG und UWG und wichtige Hilfestellungen für die anwaltliche Mandatsbearbeitung an der Schnittstelle zwischen Medizinrecht und Wettbewerbsrecht einschließlich aktueller Urteile.

Referentin: Anna Stenger  Datum: 16.09.2021 // 13 Uhr

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Eine Entscheidung des OLG Köln hat der BGH zum Anlass genommen, erneut deutlich zu machen, dass die zum „Schockschaden“ entwickelten Grundsätze auch dann anzuwenden sind, wenn das haftungsbegründende Ereignis eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist und kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne. Eine Rechtfertigung dafür, die Ersatzfähigkeit von „Schockschaden“ im Fall ärztlicher Behandlungsfehler weiter einzuschränken als im Fall von Unfallereignissen, bestehe grundsätzlich nicht. Dieser Vortrag beschäftigt sich somit mit dem Begriff des „Schockschadens“, dessen Auswirkungen und dem Schadensersatz nach einem Schockschaden. Zudem werden die besonderen Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche nach einem Schockschaden beleuchtet und kurz zum Unterschied mit dem Hinterbliebenengeld Stellung genommen.

Referent: Frank Haas  Datum: 17.09.2021 // 14:15 Uhr

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Vortragsinhalte

  • Was muss bei Arbeitsverträgen bedacht werden?
  • Wie kann der Arbeitgeber mit ein Arbeitsvertrag Mitarbeiter binden?
  • Sie möchten mit Ihren Mitarbeitern umsatzabhängige Vergütungen vereinbaren? Worauf ist zu achten?
  • Alte Arbeitsverträge unter neuen Praxisinhaber?
  • Wie werden Arbeitsverträge krisensicher?
  • Schwangerschaftsbeschäftigungsverbot
  • und Stillbeschäftigungsverbot

Referentin: Jennifer Jessie  Datum: 18.09.2021 // 11:15 Uhr

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Es trifft jeden Niedergelasssenen – die Praxisabgabe. Nur wie sie vonstatten geht, dass liegt an jedem Einzelnen selbst. In der meist über Jahrzehnte hinweg aufgebauten Praxis steckt jede Menge von einem selbst. Umso schwerer fällt es, irgendwann, wenn das Ende des Berufslebens naht, sich mit der Frage der Praxisabgabe zu beschäftigen. Zum einen, weil man sich noch nicht so alt fühlt zum Anderen, weil man als Niedergelassener den zeitlichen Aufwand selten richtig einschätzt. Erfahrene Berater rechnen mit einer Vorlaufzeit von 5-10 Jahren. Auch aus steuerlicher Sicht und häufig genau aus dieser. Den das Finanzamt hat Fristen, welche bei möglichen steueroptimierten Strategien zu beachten sind.

Für die Berater im Gesundheitswesen eröffnet der Praxisverkauf oder der Verkauf von Anteilen an einer Arzt- oder Zahnarztpraxis diverse Gestaltungsspielräume, die genutzt werden wollen und sollen. Und weil dieses komplexe Fragen aus den Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Mietrechts und natürlich auch des Steuerrechts, im Einzelfall auch des Erb- und Familienrechts aufwirft, ist es ratsam, bereits im Stadium der Planung eines Praxisverkaufs einen auf einen Fachberater Gesundheit/ Steuerberater/ Rechtsanwalt zu setzen.

In diesem Vortrag gehen wir auf die steuerlichen Aspekte einer Praxisabgabe im Rahmen einer „Due Diligence Prüfung“  ein und beleuchten alle anstehenden Fragen um Sie professionell auf die Praxisabgabe vorzubereiten.

 

Referent: Frank Steuer  Datum: 17.09.2021 // 16:45 Uhr
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