Auch aus dem Gesundheitswesen sind Werbung und andere Marketinginstrumente nicht mehr wegzudenken. Sie unterliegen allerdings einer Vielzahl von spezialgesetzlichen Einschränkungen und zugleich der Kontrolle durch das Wettbewerbsrecht.

Diese Veranstaltung gibt eines umfassenden Überblick über den rechtlichen Rahmen wie insbesondere Berufsrecht, HWG und UWG und wichtige Hilfestellungen für die anwaltliche Mandatsbearbeitung an der Schnittstelle zwischen Medizinrecht und Wettbewerbsrecht einschließlich aktueller Urteile.

Referentin: Anna Stenger  Datum: 16.09.2021 // 13 Uhr

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Es trifft jeden Niedergelasssenen – die Praxisabgabe. Nur wie sie vonstatten geht, dass liegt an jedem Einzelnen selbst. In der meist über Jahrzehnte hinweg aufgebauten Praxis steckt jede Menge von einem selbst. Umso schwerer fällt es, irgendwann, wenn das Ende des Berufslebens naht, sich mit der Frage der Praxisabgabe zu beschäftigen. Zum einen, weil man sich noch nicht so alt fühlt zum Anderen, weil man als Niedergelassener den zeitlichen Aufwand selten richtig einschätzt. Erfahrene Berater rechnen mit einer Vorlaufzeit von 5-10 Jahren. Auch aus steuerlicher Sicht und häufig genau aus dieser. Den das Finanzamt hat Fristen, welche bei möglichen steueroptimierten Strategien zu beachten sind.

Für die Berater im Gesundheitswesen eröffnet der Praxisverkauf oder der Verkauf von Anteilen an einer Arzt- oder Zahnarztpraxis diverse Gestaltungsspielräume, die genutzt werden wollen und sollen. Und weil dieses komplexe Fragen aus den Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Mietrechts und natürlich auch des Steuerrechts, im Einzelfall auch des Erb- und Familienrechts aufwirft, ist es ratsam, bereits im Stadium der Planung eines Praxisverkaufs einen auf einen Fachberater Gesundheit/ Steuerberater/ Rechtsanwalt zu setzen.

In diesem Vortrag gehen wir auf die steuerlichen Aspekte einer Praxisabgabe im Rahmen einer „Due Diligence Prüfung“  ein und beleuchten alle anstehenden Fragen um Sie professionell auf die Praxisabgabe vorzubereiten.

 

Referent: Frank Steuer  Datum: 17.09.2021 // 16:45 Uhr
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In Deutschland endet jede dritte Ehe. Und dann: Scheidungen krempeln einfach alles um – das Gefühlsleben, den Alltag, die bisherigen Lebensplanung. Darüber hinaus auch die finanziellen Bedingungen, unter denen man bisher gelebt hat. Gerade hierbei gelten für Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer Besonderheiten. So können Berührungspunkte bei der Praxisgründung/Praxiskauf erscheinen als auch bei einer Trennung/Scheidung eines Mediziners vom Ehepartner.

Nicht selten sind im Rahmen der Niederlassung, sehr hohe Summen im Spiel, zumal meist „alles“ in die Praxis fließt. Was passiert dann im Scheidungsfall mit den Schulden für das private Haus, was mit den Praxisschulden. Haften beide dafür? Wie ist das mit dem Ehevertrag? Kann dieser nur vor der Ehe abgeschlossen werden? Was passiert mit den gemeinsamen Kindern? Wer muss Unterhalt und wie viel zahlen?

Das Familienrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet und insbesondere für Freiberufler mit einer Vielzahl von Herausforderungen behaftet. Auch gibt es keine Tabellen, welche eindeutige Ergebnisse liefern. In der Regel ist alles im “Trennungs- oder Streitfall” zu verhandeln. Überdies ist es häufig der Fall, dass fehlendes Problembewusstsein oder schlichte Gedankenlosigkeit zu nicht umkehrbaren nachteiligen Konsequenzen für das Vermögen der Ehegatten führen können.

Dieses Webinar erläutert die Grundzüge des Familienrechts unter Anwendung praktischer Beispiele für den/die Mediziner. So werden auch Strategien und Tipps vermittelt, wie im Vorfeld agiert werden sollte, um die Praxis etc. für den Fall der Trennung/Scheidung unmittelbar zu schützen.

Anhand aktueller Rechtsprechung werden Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarung sowie Entscheidungen zum Zugewinn, Unterhalt, Steuerrecht, Erbrecht und weiteren Rechtsgebieten erläutert. Ziel ist es, den Zuhörern die Stolperfallen des Familienrechts näher zu bringen und die Möglichkeiten der Schadensvermeidung oder Schadensbegrenzung“ aufzuzeigen.

Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Referent: Tobias Rist    Datum 18.09.2021 // 14:30 Uhr

Die MDR (Medical Device Regulation = EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745) ist bereits 2017 in Kraft getreten. Die unmittelbare Geltung (ursprünglich vorgesehen für den 26.05.2020) wurde zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie nochmal um ein Jahr verschoben. Nun ab dem 26. Mai 2021 gilt in allen europäischen Mitgliedstaaten die EU-Medizinprodukte-Verordnung, in Kurzform MDR (Medical Device Regulation), verbindlich und stellt die Neufassung zum bisher gültigen europäischen Medizinprodukterecht dar. Kurzgefasst hat der Gesetzgeber das Inverkehrbringen von Medizinprodukten und deren anschließende Überwachung auf dem Markt verschärft und die bisher geltenden Pflichten für Hersteller und Händler erweitert. Die Verordnung richtet sich primär an industrielle Hersteller von Medizinprodukten aller Art und regelt die Herstellung, den Vertrieb und den Service von Medizinprodukten.

Die Medical Device Regulation erfordert eine aktualisierte Abgrenzung der Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung (z.B. aus den Bereichen Sport, Wellness, Kosmetik) vom Anwendungsbereich des Medizinprodukterechts, der durch die MDR erweitert wird.

Innerhalb der Medizinprodukte-Klassifizierung (Risikoklassen I bis IV) werden einige Produkte höher eingestuft. Anforderungen an die Einbindung sog. Benannter Stellen bei der Zertifizierung von Medizinprodukten werden erhöht.

Generell bringt die MDR hinsichtlich Qualitätsmanagement, Datenerhebung, Produktkennzeichnung, Marktüberwachung und Dokumentation zahlreiche neue Anforderungen, die Hersteller, Vertrieb und Dienstleister der Medizinprodukte-Branche unter Veränderungsdruck setzen, damit zum Beginn der unmittelbaren Geltung der MDR ab dem 26.05.2021 alles auf dem aktuellen Stand ist.

Aus den Monaten danach bis zum 9. Bad Homburger Medizinrechtstag lässt sich bereits eine erste Zwischenbilanz ziehen: Wie erfolgte die Umsetzung der MDR in die Praxis, auch hinsichtlich neuer nationaler Regungen, wie stellt sich die MedTech-Branche den aktuellen Herausforderungen des Medizinprodukterechts?

Referent: Horst Meurers   Datum: 17.09.2021 // 13 Uhr

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Eine Geldbuße gegen juristische Personen gibt es bereits seit 1949. Die Verbandsgeldbuße des Ordnungswidrigkeitenrechts wurde 1968 geschaffen. Das jetzt vorgelegte Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft führt die Sanktionierung von Unternehmen somit nicht neu ein, sondern stellt sie auf eine neue rechtliche Grundlage und modernisiert sie.

Welche relevanten Änderungen bringt die Gesetzesänderung für die Unternehmensberatung und die Verteidigung von Unternehmen (Kliniken, Medizinproduktehersteller aber auch größere Praxen)? Dies werden wir beleuchten. Ferner widmen wir uns in diesem Vortrag Compliance-Themen sowie internen Untersuchungen.

Referent: Alexander Gruner   Datum: 16.09.2021 // 16:45 Uhr

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Worum geht es? Arzthaf­tungsrecht ist Fallrecht. Dieses Webinar bringt Sie auf den neuesten Stand. Die höchst- und oberge­richtliche Rechtsprechung wird anhand der jüngsten veröffent­lichten Entschei­dungen umfassend behandelt. So erhalten Sie schnelle Informa­tionen für Ihre tägliche rechtsberatende Tätigkeit.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungs­recht­lichen Besonder­heiten dar (wirtschaftliche, therapeu­tische und Eingriffs- und Risiko­auf­klärung sowie Fehler­auf­klärung). Es werden auch die verschiedenen Möglich­keiten anwalt­lichen Vorgehens im Arzthaf­tungsfall und insbesondere prozessuale Besonder­heiten behandelt (Behand­lungs­un­terlagen, Substan­zi­ie­rungs­pflichten, Sachver­ständigen- und Privat­gut­achten, Befangen­heits­antrag gegen den Sachver­ständigen).

Referentin: Prof. Dr. Julia Gokel   Datum: 16.09.2021 // 15:30 Uhr

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In recht kurzer Zeit hat sich im Krankenhauswesen nicht zuletzt aufgrund gestiegenen Wettbewerbsdrucks und Regulierungsdichte ein tiefgreifender Paradigmenwechsel vollzogen, wodurch Compliance-Management auch in dieser Branche enorm an Bedeutung gewonnen hat und weiterhin gewinnt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung werden in diesem Webinar typische krankenhausspezifische Compliance-Risiken beleuchtet und geeignete Maßnahmen bei der Einführung von Compliance-Management-Strukturen im Krankenhaus aufgezeigt.

Referent: Urs Fabian Frigger   Datum: 18.09.2021 // 9 Uhr

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In Institutionen des Gesundheitswesens treffen multiprofessionelle Teams auf emotional belastete Menschen. Differenzen zwischen Arzt und Patient sowie innerhalb einer Praxis oder Klinik sind für alle Beteiligten belastend. Das Zusammenspiel von Pflege und Medizin ist durch Zeitdruck, Machtungleichgewicht und Krisenmanagement, nicht nur in Pandemiezeiten, oft schwierig. Eine Mediation kann ein geeignetes Mittel darstellen Unstimmigkeiten auszuräumen, ohne dass es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Im Sinne von „Aus der Praxis für die Praxis“ erhalten Sie einen Einblick in die systembedingten Besonderheiten und Strukturen des Gesundheitswesens sowie deren Wirkung auf erfolgreiche Mediationen.

•    Strukturen und Konfliktdynamiken im Gesundheitswesen
•    Grenzen und Möglichkeiten für den Mediationsprozess

2 Praxisbeispiele und deren Prozessdesigns, Tools und Techniken, um Mediator*Innen, die Ihr Praxisfeld um dieses spezielle Umfeld erweitern wollen, zu inspirieren.

Wir berichten aus:
•    Mediation mit Ärzten und
•    Teammediationen mit Pflegekräften /mit Praxisteams.

Referentin: Nina Scheitweiler   Datum: 16.09.2021 // 14:15 Uhr

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Die Digitalisierung erfährt durch die Corona-Pandemie einen Schub. Während in einigen Unternehmen Homeoffice und remote work, teilweise bereits vor Corona, zum Arbeitsalltag gehören, hinken andere allerdings nach wie vor hinterher. Vor allem im öffentlichen Sektor besteht ein dringender Nachhol- und Handlungsbedarf, um den Abstand zu den effizient digital funktionierenden Unternehmen nicht noch weiter zu vergrößern. Im Gesundheitssektor wächst die Akzeptanz für digitale Modelle und digitale Infrastruktur. So konsultierten nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im zweiten Quartal fast 1,2 Millionen den Arzt per Videosprechstunde. Auch im zahnärztlichen Bereich hält die Videosprechstunde Einzug, wie wir z.B. hier berichteten.

Wie soll in Zeiten von Digitalisierung und Ärztemangel die Arzt-Patienten-Beziehung aussehen? Wie verändert sich die Weiterbildung? Anstatt nur die Gefahren von Gesundheits-Apps und Delegation zu sehen, stellt Christian Erbacher Ansetze und Gedanken vor, wie die Zukunft konstruktiv mitgestalten werden kann.

Referent: Christian Erbacher  Datum: 18.09.2021 // 13:15 Uhr

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Als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt können Sie als Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes von diesem nicht nur eine Altersrente erhalten, sondern auch eine Leistung bei Berufsunfähigkeit. Gegenüber normalen Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es bei den Ärzten einige Besonderheiten. Herr Rechtsanwalt Klaus wird einige aktuelle Fälle aus seiner Praxis aufgreifen und darstellen.

Referent: Oliver Klaus  Datum: 17.09.2021 // 15:30 Uhr

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