Es trifft jeden Niedergelasssenen – die Praxisabgabe. Nur wie sie vonstatten geht, dass liegt an jedem Einzelnen selbst. In der meist über Jahrzehnte hinweg aufgebauten Praxis steckt jede Menge von einem selbst. Umso schwerer fällt es, irgendwann, wenn das Ende des Berufslebens naht, sich mit der Frage der Praxisabgabe zu beschäftigen. Zum einen, weil man sich noch nicht so alt fühlt zum Anderen, weil man als Niedergelassener den zeitlichen Aufwand selten richtig einschätzt. Erfahrene Berater rechnen mit einer Vorlaufzeit von 5-10 Jahren. Auch aus steuerlicher Sicht und häufig genau aus dieser. Den das Finanzamt hat Fristen, welche bei möglichen steueroptimierten Strategien zu beachten sind.
Für die Berater im Gesundheitswesen eröffnet der Praxisverkauf oder der Verkauf von Anteilen an einer Arzt- oder Zahnarztpraxis diverse Gestaltungsspielräume, die genutzt werden wollen und sollen. Und weil dieses komplexe Fragen aus den Bereichen des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Mietrechts und natürlich auch des Steuerrechts, im Einzelfall auch des Erb- und Familienrechts aufwirft, ist es ratsam, bereits im Stadium der Planung eines Praxisverkaufs einen auf einen Fachberater Gesundheit/ Steuerberater/ Rechtsanwalt zu setzen.
In diesem Vortrag gehen wir auf die steuerlichen Aspekte einer Praxisabgabe im Rahmen einer „Due Diligence Prüfung“ ein und beleuchten alle anstehenden Fragen um Sie professionell auf die Praxisabgabe vorzubereiten.