Worum geht es? Arzthaf­tungsrecht ist Fallrecht. Dieses Webinar bringt Sie auf den neuesten Stand. Die höchst- und oberge­richtliche Rechtsprechung wird anhand der jüngsten veröffent­lichten Entschei­dungen umfassend behandelt. So erhalten Sie schnelle Informa­tionen für Ihre tägliche rechtsberatende Tätigkeit.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungs­recht­lichen Besonder­heiten dar (wirtschaftliche, therapeu­tische und Eingriffs- und Risiko­auf­klärung sowie Fehler­auf­klärung). Es werden auch die verschiedenen Möglich­keiten anwalt­lichen Vorgehens im Arzthaf­tungsfall und insbesondere prozessuale Besonder­heiten behandelt (Behand­lungs­un­terlagen, Substan­zi­ie­rungs­pflichten, Sachver­ständigen- und Privat­gut­achten, Befangen­heits­antrag gegen den Sachver­ständigen).

Referentin: Prof. Dr. Julia Gokel   Datum: 16.09.2021 // 15:30 Uhr

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Eine Entscheidung des OLG Köln hat der BGH zum Anlass genommen, erneut deutlich zu machen, dass die zum „Schockschaden“ entwickelten Grundsätze auch dann anzuwenden sind, wenn das haftungsbegründende Ereignis eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist und kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne. Eine Rechtfertigung dafür, die Ersatzfähigkeit von „Schockschaden“ im Fall ärztlicher Behandlungsfehler weiter einzuschränken als im Fall von Unfallereignissen, bestehe grundsätzlich nicht. Dieser Vortrag beschäftigt sich somit mit dem Begriff des „Schockschadens“, dessen Auswirkungen und dem Schadensersatz nach einem Schockschaden. Zudem werden die besonderen Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche nach einem Schockschaden beleuchtet und kurz zum Unterschied mit dem Hinterbliebenengeld Stellung genommen.

Referent: Frank Haas  Datum: 17.09.2021 // 14:15 Uhr

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Worum geht es? Arzthaf­tungsrecht ist Fallrecht. Dieses Webinar bringt Sie auf den neuesten Stand. Die höchst- und oberge­richtliche Rechtsprechung wird anhand der jüngsten veröffent­lichten Entschei­dungen umfassend behandelt. So erhalten Sie schnelle Informa­tionen für Ihre tägliche rechtsberatende Tätigkeit.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungs­recht­lichen Besonder­heiten dar (wirtschaftliche, therapeu­tische und Eingriffs- und Risiko­auf­klärung sowie Fehler­auf­klärung). Es werden auch die verschiedenen Möglich­keiten anwalt­lichen Vorgehens im Arzthaf­tungsfall und insbesondere prozessuale Besonder­heiten behandelt (Behand­lungs­un­terlagen, Substan­zi­ie­rungs­pflichten, Sachver­ständigen- und Privat­gut­achten, Befangen­heits­antrag gegen den Sachver­ständigen).

Referentin: Prof. Dr. Julia Gokel   Datum: 16.09.2021 // 15:30 Uhr

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Eine Entscheidung des OLG Köln hat der BGH zum Anlass genommen, erneut deutlich zu machen, dass die zum „Schockschaden“ entwickelten Grundsätze auch dann anzuwenden sind, wenn das haftungsbegründende Ereignis eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist und kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne. Eine Rechtfertigung dafür, die Ersatzfähigkeit von „Schockschaden“ im Fall ärztlicher Behandlungsfehler weiter einzuschränken als im Fall von Unfallereignissen, bestehe grundsätzlich nicht. Dieser Vortrag beschäftigt sich somit mit dem Begriff des „Schockschadens“, dessen Auswirkungen und dem Schadensersatz nach einem Schockschaden. Zudem werden die besonderen Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche nach einem Schockschaden beleuchtet und kurz zum Unterschied mit dem Hinterbliebenengeld Stellung genommen.

Referent: Frank Haas  Datum: 17.09.2021 // 14:15 Uhr

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