Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

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Freitag, der 16.06.2023

Artikelnummer: lps010 Kategorie:

Beschreibung

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel gemäß Health Claims-Verordnung und aktueller Rechtsprechung

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel, deren Gesundheitsbezug gut zum gesundheitlichen Interesse von Patienten und zur ärztlichen Beratungspraxis passt. Patienten fragen oft gezielt danach, mit welchen NEM sie zu ihrer eigenen Gesundheit beitragen können. Fragt ein Patient nach NEM, darf der Arzt ihm auch Produkte empfehlen, natürlich ausschließlich am gesundheitlichen Interesse des Patienten orientiert. Mit einer klaren Abgrenzung zu seiner sonstigen Praxis darf ein Arzt auch selbst Nahrungsergänzungsmittel verkaufen und damit Zusatzeinnahmen erzielen. Sowohl Endkunden, als auch Therapeuten sind damit interessante Zielgruppen der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel. Die Werbemöglichkeiten sind aber stark reglementiert. Nicht nur, aber vor allem durch sog. Health Claims-Verordnung = die Europäische Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Deren Systematik mit den verbleibenden Möglichkeiten der gesundheitsbezogenen Werbung für NEM, ergänzt und anschaulich gemacht mit Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung, sind Gegenstand des Vortrags.

 

Referent: Horst Meurers
Wann: Freitag, 16.06.2023

Zusammenfassung
Veranstaltung
Werbung für Nahrungsergänzungsmittel gemäß Health Claims-Verordnung und aktueller Rechtsprechung
Standort
Online-Videokonferenz,
Anfang
16. Juni 2023
Ende
16. Juni 2023
Preis