Dieses Gesetz wird neben allen „normalen“ Unternehmen, Kliniken und Pharmaunternehmen aber auch zumindest größere Praxen betreffen und ist hochaktuell.
Es betrifft die neu zu schaffende Möglichkeit Unternehmen in Deutschland zu ahnden.
Bisher war das nur über das Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 30 OWiG) möglich.