9.Bad Homburger Medizinrechtstage

Teilnahmebedingungen

Veranstalter und Organisation:

LPS Group GmbH
Nehringstraße 2
61352 Bad Homburg

Tel: 06172-981 05 70
Fax: 06172-981 05 70-9

www.lpsgroup.de

Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz der Gesellschaft: Bad Homburg
Handelsregister: Amtsgericht Bad Homburg, HRB 6094
Geschäftsführer: Katri Helena Lyck, Jens Pätzold
Steuernummer: 003 248 4601 9

Veranstaltungsort und Veranstaltungsdatum

Der 9. Bad Homburger Medizinrechtstage finden vom 16. – 18. September 2021 online statt.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahme am 9. Bad Homburger Medizinrechtstagen ist kostenpflichtig. Tickets hierfür können Sie auf der Homepage https://www.med-rechtstage.de/anmeldung/ erwerben. Die Preise ergeben sich aus den jeweiligen Ticketmodalitäten.

Die Entrichtung der Teilnahmegebühr erfolgt grundsätzlich über die auf der Homepage angegebenen Zahlungsdienstleister. Die Zahlungsmodalitäten und der Umgang mit den erhobenen Daten bei dem jeweiligen Zahlungsdienstleister entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des jeweiligen Zahlungsdienstleister. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter https://www.med-rechtstage.de/datenschutz/.

Stornierung

Bei der Stornierung eines Tickets bis zum 30.06.2021 werden 25 % der Fortbildungsgebühr fällig. Bei der Stornierung eines Tickets nach dem 30.06.2021 bis einschließlich 31.08.2021 werden 50% der Gebühr fällig. Bei einer Stornierung nach dem 31.08.2021 wird die volle Tagungsgebühr fällig.

Die Stornierungserklärung bedarf der Textform, zu senden an info@lpsgroup.de

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage der Bad Homburger Medizinrechtstage bei zu geringer Teilnahmezahl (spätestens 2 Wochen vor Beginn) oder bei Ausfall eines oder mehrerer Referierenden oder höherer Gewalt vorbehalten müssen. Wir werden versuchen, sie so rechtzeitig wir möglich über eine Änderung zu informieren und Alternativen aufzuzeigen. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Bad Homburger Medizinrechtstage dadurch insgesamt erhalten bleibt. Ein Wechsel eines Referenten, nicht erhebliche Änderungen im Ablauf der Bad Homburger Medizinrechtstage berechtigen nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr oder zum Rücktritt vom Vertrag. Müssen wir die Bad Homburger Medizinrechtstag absagen, erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Seiten der LPS Group GmbH oder diesem zuzurechnenden Erfüllungsgehilfen.

Begleitende Arbeitsunterlagen

Im Nachgang nach die Fortbildung werden den Teilnehmern alle Unterlagen zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Die LPS Group GmbH haftet nicht für die Inhalte der Vorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässig Verschulden der LPS Group GmbH  oder eines Erfüllungsgehilfen der LPS Group GmbH vorliegt.

Urheberrecht

Die ausgegebenen und im Internet zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht minus auch nicht Ausdrucksweise ohne Einwilligung der LPS Group GmbH oder der jeweiligen Referenten vervielfältigt werden die Tagungsunterlagen stellen wir exklusiv den Teilnehmern der Bad Homburger Medizinrechtstage zur Verfügung.

Datenschutz

An uns übermittelten Daten werden in dem Buchungssystem gespeichert, diese verwenden wir ausschließlich zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Absatz 1b DSGVO) aufgrund ihrer Einwilligung (Art. 6 Absatz 1a DSGVO) oder aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Art. 6 Absatz 1c DSGVO).

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzerklärung unter https://www.med-rechtstage.de/datenschutz/.

Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigung über die durch die lückenlose Teilnahme an den während der Teilnahme via Streaming durchgeführte Umfragen stellen wir Ihnen eine Bescheinigung der Bad Homburger Medizinrechtstage aus.

In der Regel sind die Vorträge stellen der Bad Homburger Medizinrechtstage für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die Entscheidung über die Anerkennung der entsprechenden Vorträge bleibt den jeweiligen Kammern vorbehalten.

Besondere Regelung bei Online-Teilnahme

Technische Voraussetzungen zur Teilnahme an der Onlineveranstaltung

Die Tagung wird über den Dienst Zoom gestreamt. Zur Teilnahme via Stream finden Sie den Link zum Stream in Ihren Emails, welche wir nach Zahlungseingang an Sie versendet haben. Sie bekommen ebenfalls einen Link mit der ID und dem Passwort zu der Veranstaltung 24h vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt.

Sie können via Chat in der Zoom-Anwendung jederzeit Fragen stellen. Die jeweiligen Modalitäten zur Datenerhebung während dieses Prozesses können Sie der Datenschutzerklärung des Dienstes entnehmen. Wir übernehmen keine Haftung und garantieren nicht dafür, dass das Online-Veranstaltung innerhalb der konkreten Hard- und Softwareumgebung des von Ihnen verwendeten digitalen Mediums (PC, Tablet, Smartphone) ordnungsgemäß durchzuführen ist.

Verpflichtung des Teilnehmenden

Es ist Ihnen untersagt, ihre persönlichen Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben oder die Kenntnisnahme durch Dritte zu dulden oder zu ermöglichen.

Anerkennung als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO

Während unserer Fortbildung ist die Kommunikation zwischen Referierenden und Teilnehmern untereinander gewährleistet. Die Dozenten sprechen live. Neben einem Chat, besteht auch die Möglichkeit der mündlichen Wortmeldung. Die Fragestellungen werden bei einer höheren Teilnehmeranzahl zunächst gesammelt und dann dem Dozenten thematisch passend gestellt. Ansonsten besteht auch die Möglichkeit einer Wortmeldung.

Anwesenheitskontrolle und Nachweis

Der Nachweis der Teilnahme wird über mehrere Kontrollfragen während der Vorträge validiert. Die Veranstaltung ist dahingehend auch bei einer Teilnahme an der Online-Veranstaltung als Fortbildung gemäß § 15 FAO geeignet, die abschließende Anerkennung verbleibt aber bei den jeweiligen Kammern.

Haftung – Online Veranstaltung

Ansprüche auf Schadenersatz sind insbesondere bei einem Ausfall des Streaming-Dienstleister ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche von Ihnen aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Stand: Juni 2021